Rechtsprechung
BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Nr 4 WoEigG, § 21 WoEigG, § 46 WoEigG
Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschlussanfechtungsklage nach Ablehnung eines Zahlungsanspruchs eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft - IWW
§ 14 Nr. 4 WEG, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 46 WEG, § 21 WEG, § 21 Abs. 4, Abs. 8 WEG, § 561 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage bei Ablehnung eines von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichteten Zahlungsbegehrens durch Beschluss; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines sogenannten Negativbeschlusses im Wege der gerichtlichen Anfechtung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtungsklage, Erneuerung des Terrassenbodenbelags
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Negativbeschluss eines Wohnungseigentümers gegen den Verband unterliegt der Beschlussanfechtung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 46
Zulässige aber unbegründete isolierte Anfechtungsklage eines Negativbeschlusses der WEG über Zahlungsbegehren eines Wohnungseigentümers - rewis.io
Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschlussanfechtungsklage nach Ablehnung eines Zahlungsanspruchs eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
WEG-Recht
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21; WEG § 46; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage bei Ablehnung eines von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichteten Zahlungsbegehrens durch Beschluss; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines sogenannten Negativbeschlusses im Wege der gerichtlichen Anfechtung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zahlungsbegehren eines Eigentümers abgelehnt: Anfechtungsklage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Zahlungsanspruch des Wohnungseigentümers - und seine Durchsetzung gegen die Gemeinschaft
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verband
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verband
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verband
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn einzelne Wohnungseigentümer Zahlungsansprüche gegen den Verband geltend machen
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtungsklage bei Ablehnung eines Zahlungsbegehrens eines Wohnungseigentümers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zahlungsanspruch des Wohnungseigentümers abgelehnt: Anfechtungsklage zulässig? (IMR 2015, 522)
Verfahrensgang
- AG Waldshut-Tiengen, 26.09.2013 - 3 C 242/13
- LG Karlsruhe, 04.11.2014 - 11 S 102/13
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3713
- MDR 2016, 13
- NZM 2015, 937
- ZMR 2016, 122
- ZfIR 2016, 29
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach …
Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Das hierfür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich im Regelfall daraus, dass der Antragsteller durch die Ablehnung gegebenenfalls in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt wird (vgl. Senat…, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13); dies gilt auch dann, wenn der Beschluss bereits vollzogen worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 12 ff.).Das kann beispielsweise bei Eintritt der Bestandskraft eines inhaltsgleichen Zweitbeschlusses anzunehmen sein (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 16; Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51 mwN).
- BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung …
Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Davon kann angesichts der Regelung in der Teilungserklärung, wonach die Klägerin ihre Terrasse auf eigene Kosten instandzusetzen hat, keine Rede sein (zur umfassenden Reichweite einer solchen Vereinbarung Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9). - BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der …
Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Das hierfür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich im Regelfall daraus, dass der Antragsteller durch die Ablehnung gegebenenfalls in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt wird (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13); dies gilt auch dann, wenn der Beschluss bereits vollzogen worden ist (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 12 ff.).
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Das kann beispielsweise bei Eintritt der Bestandskraft eines inhaltsgleichen Zweitbeschlusses anzunehmen sein (Senat…, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 16; Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51 mwN). - BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere …
Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Ebenso wenig wie die Wohnungseigentümer die Kompetenz haben, im Beschlusswege Leistungspflichten zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010- V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 10 mwN), können sie einem anderen Wohnungseigentümer einen bestehenden Anspruch durch Beschluss nehmen. - BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14
Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die …
Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Daneben gewährleistet aber auch das Anfechtungsrecht eine gerichtliche Prüfung (vgl. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014- V ZR 26/14, ZWE 2015, 91 Rn. 19), die sich darauf bezieht, ob im Zeitpunkt der Beschlussfassung allein die freiwillige Erfüllung des Anspruchs ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte. - BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64
Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme …
Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
a) Hat das Berufungsgericht die Klage zu Unrecht durch Prozessurteil abgewiesen, darf das Revisionsgericht sie als unbegründet abweisen, wenn das Berufungsgericht hinreichende tatsächliche Feststellungen getroffen hat und diese für das Revisionsgericht ausnahmsweise verfahrensrechtlich beachtlich sind (Senat, Urteil vom 25. November 1966 - V ZR 30/64, BGHZ 46, 281, 283 ff.). - BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12
Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei …
Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Legen mehrere Streitgenossen ein Rechtsmittel ein, werden deren Einzelbelastungen zur Bemessung der Beschwer zusammengerechnet, sofern diese - wie hier - nicht wirtschaftlich identisch sind (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1980 - VI ZB 303/79, NJW 1981, 578 f.; Beschluss vom 23. Juni 1983 - IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927 f.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 9 ff.). - BGH, 28.10.1980 - VI ZR 303/79
Mitfahrt im Krankenwagen - § 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO, …
Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Legen mehrere Streitgenossen ein Rechtsmittel ein, werden deren Einzelbelastungen zur Bemessung der Beschwer zusammengerechnet, sofern diese - wie hier - nicht wirtschaftlich identisch sind (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1980 - VI ZB 303/79, NJW 1981, 578 f.; Beschluss vom 23. Juni 1983 - IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927 f.; vgl. auch Senat…, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 9 ff.). - BGH, 23.06.1983 - IVa ZR 136/82
Wirkungslose Revisionszulassung - §§ 546, 554b ZPO <Fassung bis 31.12.01>, …
Auszug aus BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Legen mehrere Streitgenossen ein Rechtsmittel ein, werden deren Einzelbelastungen zur Bemessung der Beschwer zusammengerechnet, sofern diese - wie hier - nicht wirtschaftlich identisch sind (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1980 - VI ZB 303/79, NJW 1981, 578 f.; Beschluss vom 23. Juni 1983 - IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927 f.; vgl. auch Senat…, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 9 ff.). - AG Berlin-Charlottenburg, 23.10.2013 - 73 C 65/13
Wohnungseigentum: Fehlende Beschlusskompetenz der Gemeinschaft zur Aberkennung …
- BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich Instandsetzung der …
Dem stünden die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2012 (V ZR 9/12, NJW 2013, 681) und vom 2. Oktober 2015 (V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29) nicht entgegen.Eine Beschränkung auf den nichtkonstruktiven Teil der Terrasse, vor allem den Terrassenbelag, lässt sich dem klaren Wortlaut der Klausel nicht entnehmen (…so zu vergleichbaren Klauseln Senat, Urteile vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 8 f. …und vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, ZWE 2017, 99 Rn. 25; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 16).
- BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15
Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich
Der Begriff der Verwaltung im Sinne von § 21 WEG ist weit zu verstehen (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713 Rn. 11). - BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines …
Denn in einem solchen Fall ergibt sich das Rechtsschutzinteresse des abgemahnten Wohnungseigentümers an der Anfechtungsklage daraus, dass auch ein solcher Beschluss ihn in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt (BayObLG NZM 2004, 383;… vgl. zu diesem Gesichtspunkt allgemein: Senat, Urteile vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13 und vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 8).
- BGH, 18.10.2019 - V ZR 286/18
Beschlussmängelverfahren gegen Wohnungseigentümer: Erteilung von prozessführenden …
Der Begriff der Verwaltung im Sinne von § 21 WEG ist weit zu verstehen (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713 Rn. 11;… Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 26). - LG München I, 26.06.2019 - 1 S 2812/18
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach Ungültigerklärung eines …
Die von Beklagtenseite zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2015, Az: V ZR 5/15 betrifft die Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage besteht, die sich gegen einen Beschluss richtet, mit dem ein von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichtetes Zahlungsbegehren abgelehnt wurde und besagt nichts darüber, ob vor Erhebung einer Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen den Verband die Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit dem Zahlungsbegehren zwingend erforderlich ist.Denn den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz, einem anderen Wohnungseigentümer einen bestehenden Anspruch durch Beschluss zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.2015, Az: V ZR 5/15, juris Rn 12).
Daran ändert es auch nichts, dass es den Eigentümern grundsätzlich frei stünde, den vom Kläger geltend gemachten Anspruch freiwillig durch Mehrheitsbeschluss anzuerkennen, wodurch eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht vermieden werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.2015, Az: V ZR 5/15, juris Rn 11).
- BGH, 17.05.2019 - V ZR 34/18
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung; Versäumung …
Unabhängig davon verkennt das Berufungsgericht, dass ein Negativbeschluss keine Sperrwirkung entfaltet (Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51;… Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, NJW 2013, 65 Rn. 15; Beschluss vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713 Rn. 13). - BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
Zurechnung von Verzögerungen im Zustellungsverfahren (hier: fehlerhafte Angabe …
In dem Unterlassungs- oder Beseitigungsverfahren ist das Gericht an eine in dem Aufforderungsbeschluss niedergelegte Auffassung der Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gebunden (vgl. Senat…, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 12; Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713 Rn. 12). - KG, 28.07.2016 - 20 W 44/16
Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und …
Auch hier gilt, dass die Einzelbelastungen der Rechtsmittelführer zusammengerechnet werden, wenn diese nicht wirtschaftlich identisch sind (BGH, Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 5/15). - BGH, 20.09.2019 - V ZR 258/18
Wirksamkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur …
Denn der Begriff der Verwaltung im Sinne von § 21 WEG ist weit zu verstehen (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713 Rn. 11;… Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NZM 2016, 387 Rn. 26) und umfasst daher regelmäßig auch Maßnahmen, die eine Veränderung der sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft vorbereiten sollen, damit die Wohnungseigentümer diese anschließend aus eigenem Entschluss umsetzen können; solche Maßnahmen können mehrheitlich beschlossen werden. - BGH, 21.03.2019 - V ZR 120/17
Bestimmung der Wertgrenze des § 49a Abs. 1 S. 2 GKG bei einer subjektiven …
Zu berücksichtigen ist ferner, dass auch bei der Ermittlung der Beschwer im Rahmen einer Anfechtungsklage die Einzelbelastungen der Rechtsmittelführer zusammengerechnet werden, wenn diese nicht wirtschaftlich identisch sind (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, WuM 2015, 754 Rn. 6). - OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Bauträger: Anspruch der …
- BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16
Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung: …
- AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn
- LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen
- LG Berlin, 08.01.2019 - 55 S 14/18
Wohnungseigentum: Nachträgliche Regelung der Kostentragungspflicht für …
- BGH, 18.12.2018 - XI ZB 16/18
Bezeichnung des Rechtsmittelgegners bei Streitgenossenschaft in der Vorinstanz
- LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des …
- BGH, 17.12.2020 - V ZB 36/19
Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts hinsichtlich der …
- LG München I, 20.10.2022 - 36 S 1546/22
Anspruch auf plangerechte Herstellung nach neuem Recht
- LG Karlsruhe, 08.03.2024 - 11 S 53/22
Dach über einer angebauten Sondereigentumseinheit ist Gemeinschaftseigentum; …
- LG München I, 20.04.2020 - 36 S 6844/18
Anfechtung eines Negativbeschlusses
- AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2016 - 75 C 44/16
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Anfechtung eines Negativbeschlusses; …
- LG München I, 19.07.2022 - 36 S 5687/22
Voraussetzungen für eine Beschlussersetzungsklage
- AG Berlin-Charlottenburg, 24.06.2016 - 73 C 17/16
Wohnungseigentum: Auslegung einer Regelung zur Vertretung der Wohnungseigentümer …
- OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verband kann Eigentum an …
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.03.2018 - 75 C 79/17
Wohnungseigentumsrecht: Unbestimmtheit eines Beschlussantrags
- LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit eines …
- AG Berlin-Charlottenburg, 25.11.2016 - 73 C 39/16
Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Erhöhung der Zuführung zur …
- LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
Kein Klimagerät auf dem Dach!
- LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20
Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses; …
- LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 95/16
Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Beschlusskompetenz der …
- LG Frankfurt/Main, 12.10.2023 - 13 S 29/23
Kompetenz um per Baubeschluss in Nutzungsvereinbarungen einzugreifen?
- LG Karlsruhe, 21.03.2017 - 11 S 88/16
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Stimmrechtsmehrung bei Teilung …
- LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
Wirksamkeit mehrerer auf der Eigentümerversammlung gefasster Beschlüsse, …
- LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses; …
- AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16
Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht
- AG Hamburg-St. Georg, 01.12.2023 - 980b C 31/22
2021 ist nicht gleich 2021!
- LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 167/20
WEG: Anfechtung eines Negativbeschlusses über die Ablehnung der Instandsetzung …
- LG Hamburg, 02.06.2016 - 318 S 75/15
(Kosten-) Risiko kann gegen Rechtsdurchsetzung sprechen!
- AG Hamburg-St. Georg, 25.03.2022 - 980a C 34/20
Schwimmbad muss gewartet werden
- LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ladungsmangel bezüglich des …
- AG Bergisch Gladbach, 19.07.2018 - 70 C 67/17
- LG Hamburg, 17.09.2018 - 318 S 44/18
Wohnungseigentum: Negativbeschluss über die Reparatur einer Heizungsanlage bei …
- AG Hamburg-St. Georg, 05.11.2021 - 980a C 13/21
Beschluss einer Eigentümerversammlung soll als ungültig erklärt werden
- AG Hamburg-St. Georg, 23.04.2021 - 980b C 27/20
Übereinstimmende Erledigungserklärung
- AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
WEG - Einbau einer Ladestation für e-Mobiles
- AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 291a C 45/17
Negativbeschluss zum Antrag auf Gestattung einer Ladestation in der Tiefgarage
- AG Hamburg-St. Georg, 30.06.2023 - 980a C 26/22
"Bekannt und bewährt" ist kein Argument!
- AG München, 21.06.2023 - 1292 C 8365/22
Eigentümerversammlung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, …
- AG Rosenheim, 05.05.2023 - 8 C 1598/21
Beschlussfassung bei Untergemeinschaften
- AG Hamburg-St. Georg, 30.06.2023 - 980a C 19/22
Erhaltungslast wird auf Sondereigentümer übertragen: Wie muss der Beschluss …
- AG Kamenz, 26.07.2022 - 1 C 305/21
WEG-Eigentümer haben weitreichende Auskunftsansprüche gegenüber der WEG
- AG Kamenz, 26.07.2022 - C 305/21
Eigentümer haben weitreichende Auskunftsansprüche